• Fachärztliche Begutachtung und Einschätzung sowie Diagnostik
  • Demenzabklärung
  • Fachärztliche Stellungnahmen – z.B. zum Lenken eines Kraftfahrzeuges (gemäß Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern des BmVIT / KfV in der aktuellen Fassung von 2019)
  • Regelmäßige fachärztliche Betreuung beziehungsweise Erstellen eines individuellen Behandlungsplanes
  • Gegebenenfalls Überweisung zu anderen Fachärzten oder Folgeuntersuchungen (z.B. Laboruntersuchungen wie Blutabnahmen, MRT-Untersuchungen, EKG, etc. )
  • Beratung bezüglich möglicher therapeutischer Maßnahmen inklusive medikamentöser Therapie
  • Psychopharmaka in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Psychotherapeutische Behandlung (Einzeltherapie, Paartherapie)
  • Vernetzung mit anderen Berufsgruppen und Institutionen
  • Kinder und Jugendliche: Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr empfehle ich jedenfalls einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie aufzusuchen (Adressen kann ich Ihnen vermitteln). In Ausnahmefällen können bei mir auch Jugendliche zwischen 16 und 18 behandelt werden, wenn beispielsweise die Wartezeit für einen Termin bei einem Kinder- und Jugendpsychiater zu lange dauern würde und aufgrund der bevorstehenden Volljährigkeit ohnehin bald ein Wechsel zum Erwachsenenpsychiater stattfinden müsste.

Leider kann ich keine Entzugsbehandlungen oder Substitutionsbehandlungen bei Abhängigkeitserkrankungen anbieten. In meiner Praxis wird auch keine Ketamintherapie (Spravato®) durchgeführt.